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Gib zwei verschiedene Funktionsterme \(f(x)\) und \(g(x)\) an, die jeweils für alle \(x \in \mathbb{R}\) definiert sind, aber an der Stelle \(x = 2\) keine Ableitung besitzen. Dabei soll \(f\) eine Betragsfunktion sein und \(g\) eine abschnittsweise definierte Funktion, die an der Stelle \(x = 2\) stetig ist. Begründe deine Wahl für \(g\) kurz.
Denkanstöße
- Überlege dir, wie der Graph einer Funktion an einer Stelle aussehen muss, damit man dort keine eindeutige Tangente anlegen kann.
- Was passiert mit dem Graphen einer Betragsfunktion wie \(|x|\) an der Stelle \(0\)? Wie kannst du das auf die Stelle \(2\) verschieben?
- Damit eine abschnittsweise definierte Funktion an einer Nahtstelle stetig ist, müssen die Funktionswerte der beiden Teilfunktionen dort übereinstimmen.
- Damit sie dort nicht differenzierbar ist, müssen sich die Steigungen der beiden Teilfunktionen an dieser Stelle unterscheiden.
Lösung
1. Für die Betragsfunktion \(f\) bietet sich \(f(x) = |x - 2|\) an. Diese Funktion hat an der Stelle \(x = 2\) eine Knickstelle, da der Term im Betrag dort sein Vorzeichen wechselt.
2. Für die abschnittsweise definierte Funktion \(g\) muss gelten, dass die Funktionswerte von links und rechts gegen denselben Wert streben (Stetigkeit), aber die Steigungen unterschiedlich sind. Ein Beispiel ist:
\(g(x) = \begin{cases} x & \text{für } x \le 2 \\ 2x - 2 & \text{für } x > 2 \end{cases}\)
3. Nachweis der Stetigkeit für \(g\): \(\lim_{x \to 2^-} g(x) = 2\) und \(\lim_{x \to 2^+} g(x) = 2 \cdot 2 - 2 = 2\). Der Funktionswert ist ebenfalls \(g(2) = 2\).
4. Nachweis der Nicht-Differenzierbarkeit: Die Steigung im linken Abschnitt ist konstant \(1\). Die Steigung im rechten Abschnitt ist konstant \(2\). Da die einseitigen Grenzwerte der Steigungen (\(1 \neq 2\)) nicht übereinstimmen, ist \(g\) an der Stelle \(x = 2\) nicht differenzierbar.
Antwort
Mögliche Funktionen sind:
\(f(x) = |x - 2|\)
\(g(x) = \begin{cases} x & \text{für } x \le 2 \\ 2x - 2 & \text{für } x > 2 \end{cases}\)
Begründung für \(g\): Die Funktion ist stetig, da beide Teilterme an der Stelle \(x = 2\) den Wert \(2\) liefern. Sie ist jedoch nicht differenzierbar, da die linksseitige Steigung \(1\) und die rechtsseitige Steigung \(2\) beträgt.
